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Dienstag, 23. April 2024 |

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Patientenverfügung

Sie können über Ihr Leben bis zuletzt verfügen
Eine mögliche Form, die eigenen Vorstellungen und Grenzen für die letzte Lebenszeit vorsorglich zum Ausdruck zu bringen, ist die Patienten-verfügung. Diese ist eine Willensäußerung, mit der PatientInnen bestimmte medizinische Maßnahmen ablehnen für den Fall, dass sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr einsichts- und urteilsfähig sind oder sich nicht mehr äußern können. Mit 1. Juni 2006 trat das neue Patientenverfügungsgesetz in Kraft.

Der Hintergrund für eine Patientenverfügung ist, dass die moderne Medizin in vielen Bereichen beachtliche Behandlungschancen eröffnet, zugleich aber auch bei Menschen Ängste vor einer Lebenserhaltung um jeden Preis geschürt hat. Viele Menschen befürchten, in eine Situation zu geraten, in der sie fremdbestimmt in einer Weise behandelt werden, die sie nicht wollen; sie fürchten einen maschinell verlängerten Sterbevorgang.

Immer mehr Menschen wollen deshalb bereits vorausschauend ihren Willen für oder gegen bestimmte medizinische Maßnahmen festlegen, um damit bei allfälligen künftigen medizinischen Entscheidungen sicher zu sein, dass ihre Wünsche respektiert und umgesetzt werden. Ein Arzt ist nicht dazu verpflichtet oder berechtigt, gegen den Willen eines Patienten zu handeln. Eine Patientenverfügung kann mehr sein, sie bietet die Möglichkeit über Themen des Lebens, Sterbens und Todes in der eigenen Familie ins Gespräch zu kommen.

Beachtliche und verbindliche Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung darf nur persönlich und nicht von StellvertreterInnen errichtet werden. Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden. Das Gesetz unterscheidet zwischen

  • beachtlicher Patientenverfügung und
  • verbindlicher Patientenverfügung

Beide Formen müssen durch das Gesetz in Zukunft von Ärzten als ausdrücklich dokumentierter Wille eines nicht mehr kommunikationsfähigen Patienten beachtet werden.

Verwahrung der Patientenverfügung:
Wichtig ist, in der Patientenverfügung Vertrauenspersonen zu benennen, damit diese die Verfügung vorlegen und sich dafür einsetzen, dass diese auch eingehalten wird. Ratsam ist, eine Hinweiskarte über die errichtete Patientenverfügung z.B. in der Brieftasche mitzuführen und die Patientenverfügung in der Wohnung leicht auffindbar aufzubewahren, z. B. in der Dokumentenmappe.

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